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BERATUNG |
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Beratungstermin
Das erste Beratungsgespräch dient dazu, sich kennenzulernen und nach einer ersten Untersuchung des Kauorgans über Notwendigkeit und Therapiemöglichkeiten einer kieferorthopädischen Behandlung zu sprechen. Die Fragen zur Behandlung können, soweit die Kieferorthopädin es zu diesem Zeitpunkt beurteilen kann, geklärt und die Rahmenbedingungen festgelegt werden. Bitte bringen Sie alle evtl. vorhandenen Röntgenaufnahmen mit, sofern diese nicht älter als 6 Monate sind.
Diagnosetermin (bei Behandlungsnotwendigkeit/-wunsch)
Beim zweiten Termin werden alle diagnostischen Unterlagen erstellt, die für eine wissenschaftlich fundierte Behandlungsplanung erforderlich sind. Abformungen der Zähne zur Erstellung von Kiefermodellen aus Gips, Fotos der Zähne und des Gesichts, digitale Röntgenaufnahmen der Zähne und des Gesichtsschädels, Kiefergelenkuntersuchung, allgemeine Untersuchung des gesamten Kauorgans, Zunge, Sprechen usw. Nun können alle Befunde ausgewertet und aufgrund der diagnostischen Erkenntnisse der optimale Behandlungsweg bestimmt werden.
Besprechungstermin
Die Therapieziele sowie die verschiedenen Therapiemöglichkeiten und die späteren Stabilisierungsmaßnahmen können jetzt konkret besprochen werden. Ebenso bekommen Sie genaue Angaben über die Behandlungsdauer und ggf. die finanziellen Verpflichtungen schriftlich dargelegt. Sind Sie privat versichert oder zahlen Sie selbst, so bekommen Sie den Heil- und Kostenplan ausgehändigt und können diesen bei Ihrer Versicherung oder Ihrer Beihilfsstelle einreichen. Nachdem Sie sich einverstanden erklärt haben, kann die aktive Behandlung beginnen. Sind Sie gesetzlich pflichtversichert und die Zahnfehlstellung ist im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten, schicken wir den Behandlungsplan zur Krankenkasse und warten die Genehmigung ab (Bearbeitungsdauer 4 bis 8 Wochen).
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